
Begründet das unentgeltliche Aufladen von E-Fahrzeugen einen Sachbezug?
Neue Steuerbefreiung beim Laden von E-Fahrzeugen durch die neue Sachbezugswerteverordnung
Auch für das 4. Quartal 2022 wird es einen Energiekostenzuschuss geben. Die entsprechende Richtlinie zum Energiekostenzuschuss 1 für das 4. Quartal 2022 (EKZ 1 Q4 2022) wurde allerdings noch nicht veröffentlicht.
Für die Antragstellung ist allerdings eine Voranmeldung ab 29.3.2023 zwingend erforderlich! Es besteht ein „First-come-first-served“-Prinzip.
Auf der Homepage des Austria Wirtschaftsservice (aws – www.aws.at) wurden FAQ zur Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss 1 für das 4. Quartal 2022 veröffentlicht. Im Folgenden finden Sie einige wichtige Punkte daraus:
Auf die abgesendete Voranmeldung erfolgt ein Bestätigungs-E-Mail und später in weiterer Folge auch eine Nachricht bezüglich des persönlichen Zeitfensters für die Antragstellung.
Diese Information ist am Stand 28.3.2023 und kann sich kurzfristig ändern. Weitere Details und einen Fragenkatalog zu Voranmeldung finden Sie auf der Website der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) – www.aws.at.
Stand: 28. März 2023
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.