![© insta_photos - stock.adobe.com Frau mit Smartphone](/content/e38660/e218632/e226066/e226102/pic_big/img/ger/AdobeStock_545783188_ID_Austria_Handy-Signatur_Smartphone_Laptop_w300_h0_q30_jpg.jpg?checksum=8cc28d29b55af7398c9ba1ee7e98292fca9b6859)
Ab 5.12.2023 ersetzt die ID Austria die Handy-Signatur!
Die ID Austria stellt eine Weiterentwicklung der Handysignatur bzw. der Bürgerkarte dar und wird diese ab 5.12.2023 ablösen.
Der Energiekostenzuschuss II für Unternehmen umfasst Mehraufwendungen für Energie im Zeitraum 1.1.-31.12.2023.
Möchte ein Unternehmen den Energiekostenzuschuss II beantragen, so ist eine Voranmeldung im Zeitraum 16.10. – 2.11.2023 unbedingt erforderlich. Es wird zwei Förderungsperioden geben: 1.1.-30.6.2023 und 1.7.-31.12.2023. Die Voranmeldung gilt für beide Förderungsperioden.
Nach der Voranmeldung wird ein Antragszeitraum zugewiesen. Es gilt ein „first come, first served”-Prinzip. Die Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen bestimmt die Zuweisung des Antragszeitraumes. Das verfügbare Förderungsbudget wird in der Reihenfolge der vollständigen Anträge vergeben.
Die Voranmeldung hat über den aws-Fördermanager (https://foerdermanager.aws.at) zu erfolgen.
Die Förderrichtlinie war bei Onlinestellung dieses Artikels noch nicht veröffentlicht. Weitere Informationen zum Energiekostenzuschuss II, wie z. B. FAQ zur Voranmeldung finden Sie auf der Homepage des aws (www.aws.at/energiekostenzuschuss).
Stand: 17. Oktober 2023
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