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Achtung: Verpflichtende elektronische Zustellung in FinanzOnline

Tachometer mit Pfeil der den höchsten Prozentsatz anzeigt

Erhöhung des Investitionsfreibetrages auf 20% bzw. 22% geplant

Die Bundesregierung hat Anfang September angekündigt den Investitionsfreibetrag auf 20% bzw. 22% im Zeitraum 1. November 2025 bis 31.12.2026 zu erhöhen.

Frau mit Smartphone und Laptop

Warnung der Finanz: Vorsicht vor Internetbetrug!

Betrügerische E-Mails, SMS oder Telefonanrufe werden auch im Namen der österreichischen Finanz getätigt.

Geldmünzen und Geldscheine

Was ändert sich bei Basis- und Vorsteuerpauschalierung?

Grenzwerte für die Anwendung sowie Prozentsätze und Höchstbeträge für das Pauschale wurden erhöht.

Prozentzeichen auf Geldscheinen

Investitionsfreibetrag rechtzeitig nutzen

Steuersenkung durch Vorziehung künftiger Investitionen.

Häuser

Öko-Zuschlag für bestimmte Gebäudeinvestitionen läuft aus

Bei Gebäuden, soweit diese zu Wohnzwecken überlassen werden, kann ein Öko-Zuschlag für bestimmte Aufwendungen bzw. Investitionen steuerlich geltend gemacht werden.

Registrierkasse

Verlängerung der Austauschfrist für Signaturkarten in Registrierkassen

Auslaufen des Zertifikates bei RKSV Signaturkarten.

Kalender mit markiertem Datum

Wichtiges für Unternehmer bis zum 30.9.2025

Bis Ende September gibt es für Unternehmer einiges zu beachten.

Zettelstapel und Richterhammer

Verkauf eines Grundstücks an die eigene Gesellschaft

Was muss bei der Ermittlung der Immobilienertragsteuer beachtet werden?

Menschen reichen sich die Hände

Wie fördert man Unternehmergeist?

Flexible Unternehmenskultur, kurze Entscheidungswege, Innovationsbereitschaft.

Ab 3.9.2025 werden sämtliche Schriftstücke an Unternehmerinnen und Unternehmer, welche zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet sind, nur noch elektronisch in FinanzOnline zugestellt. Ausnahmen hiervon sind nicht mehr vorgesehen, sodass es nunmehr unumgänglich ist, laufend den Posteingang in FinanzOnline zu überprüfen. Um über etwaige Zustellungen via E-Mail informiert zu werden, ist es erforderlich, in den Grunddaten die aktuelle E-Mail-Adresse zu hinterlegen und zudem die E-Mail-Verständigung zu aktivieren. Ist in FinanzOnline eine steuerliche Vertretung hinterlegt, welche über eine aufrechte Zustellvollmacht verfügt, so ergibt sich im Rahmen der elektronischen Zustellung keine Änderung und die Zustellung erfolgt wie bisher an die hinterlegte steuerliche Vertretung.

Zustellung und Fristenlauf beachten

Durch die elektronische Zustellung werden nunmehr auch Bescheide, Mitteilungen, Ersuchen und andere Schriftstücke ausschließlich in FinanzOnline zugestellt. Diese gelten als rechtswirksam zugestellt, wenn diese im Posteingang von FinanzOnline abrufbar sind. Mit der Zustellung in FinanzOnline beginnen auch etwaige Fristen (Erhebung eines Rechtsmittels, Zahlungsfristen etc.) zu laufen. Ob die in FinanzOnline zugestellten Schriftstücke auch tatsächlich abgerufen (geöffnet) werden, hat für den Fristenlauf in der Folge keine Bedeutung.

Geänderter Einstieg in FinanzOnline

Um ohne Einschränkung auf seine Schriftstücke in FinanzOnline zugreifen zu können, ist zu beachten, dass ab 1.10.2025 der Einstieg in FinanzOnline nur noch mit einer 2-Faktor-Authentifizierung möglich ist.

Stand: 26. August 2025

Bild: xyz+ - stock.adobe.com

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