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Wichtiges für Unternehmer bis zum 30.9.2025

Tachometer mit Pfeil der den höchsten Prozentsatz anzeigt

Erhöhung des Investitionsfreibetrages auf 20% bzw. 22% geplant

Die Bundesregierung hat Anfang September angekündigt den Investitionsfreibetrag auf 20% bzw. 22% im Zeitraum 1. November 2025 bis 31.12.2026 zu erhöhen.

Frau mit Smartphone und Laptop

Warnung der Finanz: Vorsicht vor Internetbetrug!

Betrügerische E-Mails, SMS oder Telefonanrufe werden auch im Namen der österreichischen Finanz getätigt.

Geldmünzen und Geldscheine

Was ändert sich bei Basis- und Vorsteuerpauschalierung?

Grenzwerte für die Anwendung sowie Prozentsätze und Höchstbeträge für das Pauschale wurden erhöht.

Prozentzeichen auf Geldscheinen

Investitionsfreibetrag rechtzeitig nutzen

Steuersenkung durch Vorziehung künftiger Investitionen.

Häuser

Öko-Zuschlag für bestimmte Gebäudeinvestitionen läuft aus

Bei Gebäuden, soweit diese zu Wohnzwecken überlassen werden, kann ein Öko-Zuschlag für bestimmte Aufwendungen bzw. Investitionen steuerlich geltend gemacht werden.

Registrierkasse

Verlängerung der Austauschfrist für Signaturkarten in Registrierkassen

Auslaufen des Zertifikates bei RKSV Signaturkarten.

Mann mit Laptop

Achtung: Verpflichtende elektronische Zustellung in FinanzOnline

Keine postalischen Zustellungen mehr ab 3.9.2025.

Zettelstapel und Richterhammer

Verkauf eines Grundstücks an die eigene Gesellschaft

Was muss bei der Ermittlung der Immobilienertragsteuer beachtet werden?

Menschen reichen sich die Hände

Wie fördert man Unternehmergeist?

Flexible Unternehmenskultur, kurze Entscheidungswege, Innovationsbereitschaft.

Bis zum 30.9.2025 können Sie die Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen für 2024 innerhalb der Europäischen Union via FinanzOnline beantragen.

Kapitalgesellschaften (wie z. B. auch GmbH & Co KG) müssen grundsätzlich spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuch einreichen. Für Unternehmerinnen und Unternehmer mit Bilanzstichtag 31.12.2024 ist daher der 30.9.2025 der letzte fristgerechte Abgabetag. Wird die Frist versäumt, so hat das Firmenbuchgericht Zwangsstrafen gegenüber der Gesellschaft und deren gesetzlichen Vertretern (Geschäftsführenden) zu verhängen.

Für die Einkommen- und Körperschaftsteuer Vorauszahlungen des laufenden Jahres 2025 kann grundsätzlich noch bis zum 30.9.2025 eine Herabsetzung beantragt werden. Dies sollte insbesondere geprüft werden, falls der diesjährige Gewinn voraussichtlich niedriger sein wird als der des Vorjahrs.

Ab 1.10.2025 beginnt die Anspruchsverzinsung für Einkommen- und Körperschaftsteuernachzahlungen für das Vorjahr zu laufen. Der Zinssatz für Anspruchszinsen beträgt 3,53 % (Stand August 2025). Die Anspruchsverzinsung kann mit einer Anzahlung in Höhe der voraussichtlichen Nachzahlung bis 30.9.2025 vermieden werden.

Stand: 26. August 2025

Bild: Alena - stock.adobe.com

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